Geordnete Auflösung des LEADING CITIES INVEST zum Schutz aller Anleger

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen werden endgültig eingestellt. Das Fondsvermögen wird in den kommenden Jahren schrittweise durch den Verkauf der Immobilien liquidiert und die freie Liquidität gleichmäßig an die Anleger ausgezahlt.

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