Verantwortung für
morgen übernehmen

Nachhaltige Immobilien sind die Zukunft.
Bei uns schon seit langem.

Immobilien mit Blick auf ökologische, ökonomische und sozialkulturelle Qualitäten auswählen und entwickeln: Damit bringen wir die Interessen unserer Investorinnen und Investoren  und die nachhaltige Entwicklung in Einklang. Zudem haben wir früh erkannt, wohin sich die Regulierung entwickelt. Darum haben wir zupackend gehandelt und übernehmen aktiv Verantwortung. 

Ein qualifiziertes ESG-Team arbeitet seit Jahren an der Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien. Der Fokus liegt stets auf Nachhaltigkeitsaspekten, die einen wirklichen Mehrwert bringen – ökologisch und ökonomisch. Alle Maßnahmen durchleuchten wir gründlich auf die Auswirkungen auf Umwelt, Gebäude, Mieterinnen und Mieter sowie Investorinnen und Investoren. Das reicht bis hin zu einzelnen Bauteilen: Wir berücksichtigen in der Regel den CO2-Ausstoß bei Herstellung, Transport, Einbau, Nutzung und Entsorgung nach dem Cradle-to-Cradle Prinzip.

„Nachhaltig zu handeln und Verantwortung für den Anlageerfolg unserer Investorinnen und Investoren zu übernehmen ist für uns untrennbar miteinander verbunden.“

Olivier Catusse, Managing Partner/CEO

Objekte und Portfolios 
nachhaltig entwickeln

Die von uns gemanagten Immobilienportfolios entwickeln wir gezielt weiter: Bei Spezialfonds zum Beispiel mit Blick auf die Interessen der institutionellen Kunden und die Anforderungen der ESG-Regulierung.

  • CO2-Einsparungen, Steigerung der Energieeffizienz, nachhaltige Ausstattung und Bewirtschaftung, Wechsel auf umweltfreundliche Versorgungskonzepte, Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

  • Gebäudezertifizierungen nach internationalen Standards, Beachten von BVI- und UN-PRI-Standards

  • Konsequente Nachhaltigkeitsstrategie für unsere Spezialfonds und unseren hauseigenen offenen Immobilienfonds LEADING CITIES INVEST.

Green Real Estate Solutions weiterentwickeln

Immobilien und Portfolios ganzheitlich managen: Dazu können Investorinnen und Investoren auf einen umfassenden Green Real Estate Solutions Leistungskatalog zurückgreifen. Dazu gehören drei übergeordnete Strategie- und zwei Objektprodukte sowie eine Vielzahl kombinierbarer Leistungsmodule. 

Mehr dazu

Aktiv Verantwortung übernehmen

Wir fördern an ausgewählten Investitionsstandorten gezielt Programme, die zur Steigerung der städtischen Lebensqualität beitragen. Dabei konzentrieren wir uns auf zwei Initiativen.

Kids in the Cities

In Hamburg, Dresden und Stuttgart unterstützen wir Vereinigungen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen.

Art in Public

Kunst für jedermann kostenneutral erlebbar machen: Mit diesem Ziel fördern wir seit 2015 die Ausstellung „Blickachsen“, die im Rhein-Main-Gebiet Skulpturen in den öffentlichen Raum bringt.

Orientierung an international
anerkannten Standards

Wir sind Mitglied bei:

Zertifizierung nach internationalen Nachhaltigkeitsstandards

Einzelne Immobilien haben folgende Standards:

„Wir haben in den letzten Jahren ein besonderes Nachhaltigkeits-Know-how aufgebaut, von dem auch die Anlegerinnen und Anleger profitieren.“

Jan Jescow Stoehr, Geschäftsführung

Fakten zur Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsstrategie beim LEADING CITIES INVEST

Um der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“ oder auch „Sustainable Finance Disclosure Regulation“, kurz: SFDR) nachzukommen, hat die KanAm Grund Group den Immobilien-Publikumsfonds LEADING CITIES INVEST (ISIN DE0006791825) auf Artikel-8 SFDR umgestellt. Vorangegangen war die bereits 2018 gestartete Initiative „LEADING CITIES INVEST goes green“, mit der in den letzten Jahren die hierzu erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen sowohl auf Ebene des Fondsverwalters als auch des Fonds geschaffen wurden.

EU-Offenlegungsverordnung/Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Durch die SFDR sollen (potenzielle) Anlegerinnen und Anleger besser über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten informiert werden. Sie richtet sich deshalb auch an Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften und deren Fondsprodukte.
 
Zur weitergehenden Konkretisierung der Transparenzvorgaben der SFDR haben die europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) Vorschläge für sog. „technische Regulierungsstandards“ (Regulatory Technical Standards, RTS) erarbeitet. Die EU-Kommission hat auf Grundlage dieser Vorschläge am 6. April 2022 eine delegierte Verordnung erarbeitet. Die delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 zur Ergänzung der SFDR im Hinblick auf technische Regulierungsstandards wurde am 25. Juli 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt seit dem 1. Januar 2023. Seitdem sind die Vorgaben der delegierten Verordnung – ergänzend zu den seit dem 10. März 2021 zu beachtenden Vorgaben der SFDR – in der Praxis umzusetzen. 
Die wichtigsten Verpflichtungen aus der SFDR lassen sich in drei Kategorien aufteilen: Pflichten zur Veröffentlichung auf der Website, in vorvertraglichen Informationen und innerhalb der regelmäßigen Berichte. Hierbei ist nochmals zwischen den Pflichten zur Veröffentlichung auf Unternehmens- und Produktebene zu unterscheiden sowie zwischen den verschiedenen Produkten. 
  
Neben den Vorgaben der SFDR sind gerade mit Blick auf die Einstufung von Finanzprodukten als „nachhaltig“ weitergehende aufsichtsrechtliche und auch privatwirtschaftliche Initiativen zu erwarten. 
 
Dies betrifft zum einen die gesetzlichen Vorgaben, die den Vertrieb von Finanzprodukten regulieren (Stichwort MiFID II). Hier gelten zukünftig weitergehende Neuerungen, wonach u.a. im Rahmen von Anlageberatungen der Kunde nach seinen „Nachhaltigkeitspräferenzen“ gefragt werden soll. Welche Finanzprodukte dann die Anforderungen an etwaige vom Kunden geäußerte „Nachhaltigkeitspräferenzen“ erfüllen, wird ebenfalls neu geregelt und knüpft an die Systematik der SFDR an (ohne diese allerdings vollständig zu übernehmen). Diese nachhaltigkeitsbezogenen Vertriebsvorgaben sind ab dem 2. August 2022 im Fondsvertrieb (Anlageberatung) zu beachten. Sofern es sich um ein „Art. 8-Produkt“ nach den Vorgaben der SFDR handelt, das diese Vertriebsvorgaben erfüllt, spricht man auch von einem „Art. 8 plus-Produkt“.
 
Daneben haben namhafte deutsche Verbände, darunter der BVI, für Zwecke des Vertriebs von Fondsprodukten verschiedene Kategorien von Produktgruppen gebildet, die den Anlegerinnen und Anlegern eine leichtere Einordnung der Fonds im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit ermöglichen sollen (sog. Verbändekonzept). Das Verbändekonzept ist mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmt. Nach diesem – rechtlich nicht verbindlichen – Konzept wird es im Fondsbereich künftig im Nachhaltigkeitskontext unterschiedliche Produktkategorien geben: das ESG-Strategie-Produkt, den Basic-Fonds und den nicht nachhaltigen Fonds. Daneben gibt es Produkte, die sich an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Sinne der neuen MiFID-II-Vorgaben richten können. Die einzelnen Kategorien müssen nach dem Entwurf dieses ESG-Zielmarktkonzepts unterschiedliche Anforderungen erfüllen. 

Die KanAm Grund Group wird sich laufend an den aktuellen gesetzlichen und privatwirtschaftlichen Anforderungen orientieren und für die verschiedenen Immobilienfonds jeweils veröffentlichen, welche Produktkategorie der SFDR erfüllt wird. 

KanAm Grund Group verfolgt Verfahrensweisen einer guten ESG-Unternehmensführung

Das Selbstverständnis der KanAm Grund Group, als verantwortungsvoller Marktteilnehmer zu agieren, besteht seit Gründung vor mehr als 20 Jahren: Es ist tief in unserer Unternehmenskultur, unseren Leitlinien und unserem Geschäftsmodell verwurzelt. Von Beginn an war unser Wirken geprägt durch die teamorientierte, offene Zusammenarbeit aller Führungskräfte und Beschäftigten mit flacher Hierarchiestruktur, hoher Motivation, Toleranz und Professionalität sowohl in der Zentrale wie auch in den Auslandsbüro. Dabei beachtet die KanAm Grund Group selbstverständlich die BVI-Wohlverhaltensregeln innerhalb sämtlicher Prozesse zur Verwaltung der Sondervermögen im ausschließlichen Interesse der Anlegerinnen und Anleger und der Integrität des Marktes. Die KanAm Grund Group hat zudem die UN Principles for Responsible Investments (PRI) unterzeichnet und verpflichtet sich damit zur Integration von ESG-Faktoren in die Investmentanalyse und Entscheidungsprozesse. Bei der Verwaltung des uns anvertrauten Vermögens handeln wir ausschließlich im Interesse der Anlegerinnen und Anleger. Wir nehmen ihre Rechte unabhängig wahr. Wir begrüßen die staatliche Überwachung dieser gesetzlichen Verpflichtung. Unser Erfolg ist der Erfolg unserer Anleger. Hierbei ist nicht nur eine überzeugende Rendite, sondern auch Risikostreuung, Liquidität und Nachhaltigkeit sind sehr wichtig. Wir ermöglichen kleinen wie großen Anlegern einen chancengleichen Zugang zu allen Anlagemärkten. Für die kapitalgedeckte Altersvorsorge liefern wir geeignete Lösungen. Nachhaltigkeit, sowohl ökonomisch wie ökologisch und sozial, bestimmt unser Handeln bei der Auswahl von Immobilieninvestitionen. Die Details der nachhaltigkeitsbezogenen Aspekte der Investmentstrategien der einzelnen Fonds können Sie auf der Website der jeweiligen Produkte einsehen – für den LEADING CITIES INVEST beispielsweise hier.

Verantwortungsvolles Handeln: unser Umgang mit Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeit als Bestandteil unserer treuhänderischen Pflicht
Für alle Gesellschaften der KanAm Grund Group ist es wichtig, dass wir als internationales Immobilienunternehmen einen positiven Beitrag für die Gesellschaft im Allgemeinen und für unsere Anlegerinnen und Anleger, Beschäftigten und Geschäftspartner im Besonderen erbringen. Mehr als das gebietet uns die treuhänderische Pflicht, für die von uns verwalteten Immobilien alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um auch in Zukunft ihren Werterhalt zu sichern. Nachhaltig zu handeln und Verantwortung für den Anlageerfolg unserer Investoren zu übernehmen, ist daher für uns untrennbar miteinander verbunden. 

Sustainability-Team setzt Nachhaltigkeitsziele unter dem Motto „KanAm Grund Group goes green“ um:
Bei KanAm Grund Group arbeitet seit Jahren ein Sustainability-Team aktiv an Strategie und Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Es besteht aus Mitgliedern der Geschäftsführung sowie Direktorinnen und Direktoren und Beschäftigten aus allen Fachbereichen und genießt somit einen hohen Stellenwert im Unternehmen. Damit wurde ein wichtiger Ankerpunkt im Unternehmen geschaffen, um die Nachhaltigkeitsziele zu definieren, zu steuern und voranzutreiben, wozu auch eine aktive Mitarbeit der Unternehmensvertreterinnen und -vertreter in den Arbeitskreisen des Branchenverbandes BVI gehört.

Nutzung erneuerbarer Energien zur generellen CO2-Einsparung

Wir setzen uns für die Verwendung von erneuerbaren Energien in unseren Immobilien ein. Seit 2019 stellen wir die Energieversorgung der Allgemeinflächen unserer Immobilien stufenweise CO2-neutral um, indem wir auf Basis von neuen Energielieferverträgen mittlerweile in Deutschland und 7 weiteren europäischen Ländern erneuerbare Energien beziehen. Und schließlich legen wir auch beim Erwerb von neuen Immobilien ein Augenmerk auf die vorhandene Energieversorgung zugunsten erneuerbarer Energien. Dadurch konnten wir bei manchen Immobilien sogar Energiekosten reduzieren und in den von uns verwalteten Immobilien insgesamt bereits 9.079 Tonnen CO2 jährlich einsparen. 
 
Zusätzliche Optimierung von Ressourcenverbrauch und Nutzerverhalten: Seit Anfang 2020 motivieren wir auch unsere Mieter, sich mit ihren Mietflächen dem Rahmenvertrag zum Bezug erneuerbarer Energien anzuschließen. Zudem werden wir zukünftig verstärkt durch Verwendung „grüner“ Vertragsklauseln darauf achten, dass sich Mieter bei neuen Mietverträgen oder bei Anschlussvermietungen verpflichten, erneuerbare Energien zu beziehen. 

Ausstattung und Bewirtschaftung von Gebäuden

Wir setzen uns für mehr Transparenz bei der Beschaffung und Verarbeitung von ESG-Daten, insbesondere Verbrauchsdaten in unseren Immobilien, ein. KanAm Grund Group hat hierzu 2020 einen Kooperationsvertrag mit dem ESG-Software-Anbieter Measurabl abgeschlossen. Ziel ist es, Energieverbräuche zu optimieren und CO2-Emissionen zu senken. Zudem soll in Zusammenarbeit mit Measurabl eine zentrale Verbrauchsdatenbank erstellt werden. Denn die konsistente und möglichst umfassende ESG-Datenerhebung auf Objektebene ist aktuell eine der größten Herausforderungen der Immobilienbranche bei der nachhaltigen Ausrichtung von Immobilien. Sie ist die notwendige Grundlage sowohl für die ESG-Beurteilung der Immobilien als auch für deren nachhaltige Ausrichtung durch sinnvolle, ökologische Maßnahmen. Die KanAm Grund Group hat sich mit der Auswahl von Measurabl dazu entschieden, die laut Produkthersteller weltweit am weitesten verbreitete ESG-Datenmanagement-Software für gewerbliche Immobilien zu nutzen. Mit weltweit über 40.000 Geschäftsgebäuden (ca. 18.000 in Europa) mit einer Fläche von 9 Milliarden Quadratmetern in 75 Ländern hilft die Software Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu messen, zu verwalten und offenzulegen. Die Software bietet u.a. eine direkte Integration der Verbrauchsdaten über den Energieversorger. Mit dieser Maßnahme haben wir den Grundstein für ein professionelles und umfassendes ESG-Datenmanagement gelegt. Gleichzeitig prüfen wir derzeit die Installation von Smart-Metering-Systemen in ausgesuchten Fondsimmobilien, die das computergestützte Messen, Ermitteln und Steuern von Energieverbrauch und -zufuhr unterstützen, als Grundlage für die ESG-Performancemessung von Gebäuden.

Bereits 2020 haben wir zudem beispielsweise für den durch die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH verwalteten LEADING CITIES INVEST ein Teilportfolioscreening durchgeführt, bei dem wir ein Teilportfolio einer umfassenden Analyse unterzogen haben, um festzustellen, wie hoch die Verbräuche und CO2-Emissionen der Immobilien sind – im Vergleich zum ausgesuchten Portfolio und im Vergleich zu Vorgaben, die durch die EU im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung der Wirtschaftstätigkeit entwickelt werden (EU-Dekarbonisierungspfad). Daraus können wir die ESG-Performance der einzelnen Immobilien innerhalb des ausgesuchten Portfolios bewerten und Zeitpunkte für strategische Entscheidungen festlegen, wie z. B. ESG-Maßnahmen oder ggf. Entscheidungen zur Veräußerung von Immobilien. Zudem ermöglichen Portfolioscreenings die Festlegung von weitergehenden Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes und des Energieverbrauchs.

Gebäudezertifizierungen

Gebäudezertifikate bieten die Möglichkeit, Nachhaltigkeitskriterien nach unabhängigen sowie etablierten und anerkannten Maßstäben zu messen und zu vergleichen. Im Fokus steht dabei die umfassende Bewertung einer Immobilie unter sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten über den gesamten Lebenszyklus. Dabei finden sich je nach Investitionsstandort länderspezifische Zertifizierungssysteme. Mittlerweile existieren mehr als 600 Zertifizierungssysteme weltweit. Das erste Zertifikat, das BREEAM-Zertifikat, wurde dabei 1990 in Großbritannien entwickelt. Es folgten im Verlauf der 90er-Jahre unter anderem das US-amerikanische LEED-Zertifikat, das französische HQE-Zertifikat, das Minergie-Zertifikat aus der Schweiz und das Green-Star-Zertifikat aus Australien. In Deutschland hat sich seit 2007 vor allem das Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) etabliert.
 
Immobilien der KanAm Grund Group verfügen beispielsweise über Zertifizierungen folgender Systeme: BREEAM, HQE, DGNB, Minergie und LEED. Aktuell sind im LEADING CITIES INVEST insgesamt 22 Immobilien im Wert von rund 934 Mio. Euro zertifiziert oder befinden sich in einem Zertifizierungsverfahren. Das entspricht einer Zertifizierungsquote von über 78 % bezogen auf das gesamte Immobilienvermögen des LEADING CITIES INVEST. 

Beitritt zu anerkannten Nachhaltigkeits-Standards

Die KanAm Grund Group beschäftigt sich seit mehr als einer Dekade mit Nachhaltigkeitsthemen. Die KanAm Grund Group ist beispielsweise seit 2009 Mitglied im U.S. Green Building Council. Seit März 2020 ist die KanAm Grund Group Unterzeichnerin der von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (UN PRI – United Nations Principles for Responsible Investment). Damit erklären wir als internationales Immobilienunternehmen uns bereit, Umwelt- und Sozialfragen sowie Themen einer guten Unternehmensführung in unseren Unternehmens- und Investmentprozess einzubeziehen. Im Januar 2021 ist die KanAm Grund Group der Brancheninitiative ECORE (ESG-Circle of Real Estate) beigetreten. Die Initiative wurde zu Beginn des Jahres 2020 zur Entwicklung eines praxistauglichen Steuerungstools auf Immobilienportfolio und Objekt-Ebene sowie zum Austausch von Best-Practice-Ansätzen gegründet. Mittlerweile gehören zum Teilnehmerkreis ca. 40 europäische Bestandshalter sowie die Verbände ZIA und BVI. Zudem erfolgte der Beitritt zu den BVI-Leitlinien für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement, die ökonomische, ökologische und soziale Belange auf Portfolioebene berücksichtigen und Handlungsempfehlungen für die Nachhaltigkeitsbetrachtung auf Portfolioebene geben.

Daneben nahm die KanAm Grund Group 2020 erstmals mit dem offenen Immobilienfonds LEADING CITIES INVEST an einem Green Rating durch GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark) teil und konnte dabei bereits im ersten Anlauf ein „Green Star“-Status erzielen. Bei GRESB handelt es sich um ein weltweit anerkanntes Bewertungssystem für die Nachhaltigkeitsperformance von Immobilienportfolios. Der entscheidende Vorteil des GRESB-Ratings gegenüber der Zertifizierung einzelner Immobilien – wie beispielsweise bei DGNB, LEED oder BREEAM oder anbieterseitigen Konzernlösungen – ist, dass mit GRESB neutral die Nachhaltigkeit ganzer Portfolios gemessen werden kann.

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse und Bedingungen bzw. Veränderungen von Einflussfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance, deren Eintreten potenzielle negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens oder Vermögensgegenstandes haben. Zentrale Einflussfaktoren sind der Klimawandel sowie gesellschaftliche und rechtliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Umweltrisiken sind zusätzlich in physischen Risiken und transitorische Risiken zu unterscheiden. Zu den physischen Risiken gehören z.B. Extremwetterereignisse und deren Folgen wie auch langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen. Transitorische Risiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Nachhaltigkeitsrisiken treten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zunehmend auf und auch mit transitorischen Risiken muss aufgrund der verstärkten Regulierung zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele vermehrt gerechnet werden. Nachhaltigkeitsrisiken können einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung von Investitionen und Fonds haben. Neben direkten wirtschaftlichen Auswirkungen, können auch Rechts- und Reputationsrisiken, die in der Folge von Nachhaltigkeitsrisiken auftreten, den Wert von Investitionen negativ beeinflussen. Sie können zu einer Minderung oder auch Zerstörung von Vermögenswerten führen. Daneben können Nachhaltigkeitsrisiken auch auf alle anderen bekannten Risiken einwirken und diese wesentlich verstärken.
 
Investitionsentscheidungen werden in der KanAm Grund Group durch die Entscheidungsträger aus den relevanten Fachbereichen getroffen. Basis der Investitionsentscheidungen sind die individuellen Investmentstrategien, das Immobilienmarkt-Research sowie die notwendigen wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Sorgfaltsprüfungen (Due Diligence) im Investmentprozess. Im Rahmen der Due Diligence, des Researchprozesses und des Risikomanagementprozesses werden Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt und ermittelt und so in den Investmentprozess eingebracht. Die im Rahmen des Investmentprozesses erhobenen Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken werden im Rahmen einer ESG-Analyse in der Entscheidungsvorlage dokumentiert. Die Entscheidungsträger im Investmentprozess prüfen die ermittelten Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken. Die Investmententscheidung wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der ESG-Analyse und der Auswirkung auf das Portfolio getroffen.
 
Durch die aktive Berücksichtigung im Investmentprozess können Nachhaltigkeitsrisiken für die Einzelinvestitionen und das Gesamtportfolio überwacht und gesteuert werden. Zudem berücksichtigen die Gesellschaften der KanAm Grund Group mehrere Regelwerke, die der Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken dienen (Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (UN PRI – United Nations Principles for Responsible Investment) oder die BVI-Leitlinien für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement).

ESG-Policy

Die drei Gesellschaften der KanAm Grund Group erkennen die Notwendigkeit nachhaltiger Investitionsstrategien an und legen großen Wert auf die soziale Verantwortung als Kapitalverwaltungsgesellschaften für Immobilienfonds sowie in der Betreuung der Separate-Account-Mandate. Die ESG-Policy drückt unser Engagement aus, negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu minimieren und proaktiv zu handeln, um positive Ergebnisse für unsere Kunden, Stakeholder und die Gesellschaft zu erzielen. 
Hier gehts zur ESG-Policy der KanAm Grund Group.

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