28.07.2022

Wichtige Basis für Vertrieb an Kunden gelegt: LEADING CITIES INVEST erfüllt MiFID II-Vorgaben für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen

  • Offener Immobilien-Publikumsfonds LEADING CITIES INVEST ab 01. August 2022 so genannter „Artikel-8-plus-Fonds“ 
  • Neben ESG-Merkmalen „Environmental/Ökologie“ und „Governance/Unternehmensführung“ werden zusätzlich „mögliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen“ („Principal Adverse Impacts“ oder "PAI") berücksichtigt 
     

Ab 2. August 2022 gilt die nächste Novelle der Finanzmarktrichtlinie MiFID II - mit weitreichenden Folgen für den Vertrieb von Finanzprodukten. Denn dann muss jeder Kunde zu seinen individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden und es müssen ihm passgenaue Produkte empfohlen werden. Der LEADING CITIES INVEST (ISIN DE0006791825) darf ab 2. August 2022 gemäß der Europäischen Richtlinie MiFID II weiterhin an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen vertrieben werden. Grundlage hierfür ist die Klassifizierung als so genannter. „Artikel-8-plus Fonds“ (SFDR und MiFID II). In der Strategie des Offenen Immobilien-Publikumsfonds werden – neben den bisherigen ESG-Merkmalen „Environmental/Ökologie“ und „Governance/Unternehmensführung“ – künftig zusätzlich mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“, kurz „PAI“) berücksichtigt. 

Der LEADING CITIES INVEST fördert im Rahmen des ökologischen Merkmals („E aus ESG“) bereits den Klimaschutz, indem als wichtiges Kriterium bei Ankauf und Betrieb der Gebäude die Verringerung von CO2-Emissionen des Immobilien-Portfolios vorangetrieben wird. Die Berücksichtigung des Merkmals „Governance“ („G aus ESG“) erfolgt, indem ausschließlich in Finanzprodukte investiert wird, deren Emittenten die Prinzipien des United Nations Global Compact anerkennen. Die an der weltweit bedeutendsten Initiative der UNO für nachhaltige Unternehmensführung angeschlossenen Unternehmen verpflichten sich, im Rahmen ihrer Tätigkeit diverse Prinzipien verantwortungsvoller Unternehmensführung aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt & Klima sowie Korruptionsprävention einzuhalten.     

Ergänzend zu den beiden ESG-Merkmalen „Environmental/Ökologie“ und „Governance/Unternehmensführung“ berücksichtigt die Fondsstrategie des LEADING CITIES INVEST darüber hinaus mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren („PAI“). Die Ermittlung und Messung im LEADING CITIES INVEST erfolgt anhand der Nachhaltigkeitsindikatoren „fossile Brennstoffe“, „energieineffiziente Immobilienassets“ sowie „Intensität des Energieverbrauchs.“     

Unter dem Nachhaltigkeitsindikator „fossile Brennstoffe“ wird das Engagement in fossile Brennstoffe durch die Investition in Immobilien verstanden. Als Messgröße wird hierbei quartalsweise der Anteil der Investitionen in Immobilien herangezogen, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen. Hierzu zählen Objekte, in denen fossile Brennstoffe abgebaut, hergestellt, gelagert oder transportiert werden, nicht jedoch Objekte mit Mietern, deren Unternehmenszweck im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten steht. 

„Energieineffiziente Immobilienassets“ umfassen das Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz. Hierfür wird quartalsweise der Anteil der Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz, die von der Gesellschaft für das Sondervermögen direkt oder indirekt gehaltenen werden, ermittelt.

Der Nachhaltigkeitsindikator „Intensität des Energieverbrauchs“ betrifft den Energieverbrauch der durch die Gesellschaft im Rahmen des Sondervermögens verwalteten Objekte, der sich durch die Erfassung der Verbrauchsdaten ergibt. Dieser wird auf die Energiebezugsfläche abgestellt. 

Auch bei der im Rahmen des Objektankaufs durchzuführenden ESG-Due-Diligence werden mögliche „Principal Adverse Impacts“ hinsichtlich der vorgenannten Nachhaltigkeitsindikatoren identifiziert. Individuelle Maßnahmen zur Beschränkung oder Verminderung der jeweiligen negativen Auswirkung werden im Einzelfall getroffen. Dies können zum Beispiel Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz einer (Bestands-) Immobilie durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen sein. Auch die Bestandsobjekte im Fonds werden während der gesamten Haltedauer hinsichtlich wesentlich negativer Auswirkungen auf die vorgenannten Nachhaltigkeitsindikatoren hin überprüft. Die zu ergreifenden Maßnahmen können von der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen bis hin zu einem Verkaufsprozess reichen. 

Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie im neuen Verkaufsprospekt sowie auf der Website des LEADING CITIES INVEST.

 

 


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